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   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11 (https://dejure.org/2011,5712)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.12.2011 - 14 A 1211/11 (https://dejure.org/2011,5712)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 14 A 1211/11 (https://dejure.org/2011,5712)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Eigentumswohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Eigentumswohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2011 - 14 A 585/11

    Rechtmäßigkeit der Begünstigung Verheirateter gegenüber den Vertretern anderer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2011 14 A 585/11 , NRWE Rn. 12 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. April 2011 14 A 585/11 , NRWE Rn. 18.

    In dem darin wiederum in Bezug genommenen Beschluss vom 28. April 2011 - 14 A 585/11 - hatte der Senat darüber hinaus den Hinweis im Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, NRWE (dort Rn. 48, 49) aufgegriffen, dass sich den Satzungsmaterialien ein Wille zur lediglich einschränkenden Regelung gar nicht entnehmen lässt.

    Soweit die Beklagte unter 2. der Berufungsbegründung sich erneut auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 1 BvR 1138/06 -, BVerfGK 14, 338 = juris, beruft, ist den diesbezüglichen Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 28. April 2011 - 14 A 585/11 -, NRWE, nichts hinzuzufügen.

  • BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06

    Keine unzulässige Rückwirkung der § 36 Abs 2 GewStG, § 2 Abs 2 S 3 GewStG jeweils

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    Hinsichtlich der Zulässigkeit einer solchen Rückwirkung beruft sich die Beklagte wie schon erstinstanzlich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 1 BvR 1138/06 -, BVerfGK 14, 338 = juris.

    Soweit die Beklagte unter 2. der Berufungsbegründung sich erneut auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 1 BvR 1138/06 -, BVerfGK 14, 338 = juris, beruft, ist den diesbezüglichen Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 28. April 2011 - 14 A 585/11 -, NRWE, nichts hinzuzufügen.

    "Zwar trifft es zu, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 1 BvR 1138/06 -, BVerfGK 14, 338 = juris, mit dem es eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 2006 - I B 145/05 - nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt hat, ein Steuerpflichtiger könne, wenn eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung und finanzbehördliche Praxis zu einer bestimmten Steuerrechtsfrage bestehe, gegenüber einer rückwirkenden gesetzlichen Festschreibung dieser Rechtsanwendungspraxis grundsätzlich kein schutzwürdiges Vertrauen für sich reklamieren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2011 - 14 A 2181/10

    Verfassungsrechtlicher Schutz der Ehe verwehrt dem Normgeber grundsätzlich nicht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 7. Juni 2011, mit denen in den Verfahren 14 A 2181/10 und 14 A 2580/10 der jeweils gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt worden ist, insoweit ausgeführt:.

    Wenn die Beklagte unter 1. der Berufungsbegründung geltend machen will, schon der Wille des Satzungsgebers bei Verabschiedung der 1. Änderungssatzung sei darauf gerichtet gewesen, eine Ausnahme von der Steuerpflicht nur für den Fall eines überwiegenden Aufenthalts im Stadtgebiet vorzusehen, kann zur Bedeutung der subjektiven Vorstellungen der normgebenden Instanzen für die Rechtsauslegung zunächst auf die oben eingerückten Ausführungen des Senats in seinen Beschlüssen vom 7. Juni 2011 in den Verfahren 14 A 2181/10 und 14 A 2580/10 Bezug genommen werden.

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    Auch durch die Einführung des § 2a ZwStG mit der 4. Änderungssatzung sei anders als nach Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht widerlegt, dass der ursprüngliche Satzungsgeber lediglich die Mindestanforderungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 - habe umsetzen wollen.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2005 1 BvR 1232/00 u.a. , BVerfGE 114, 316.

  • BFH, 22.02.2006 - I B 145/05

    Gewerbesteuerliche Mehrmütterorganschaft verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    "Zwar trifft es zu, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 1 BvR 1138/06 -, BVerfGK 14, 338 = juris, mit dem es eine Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 2006 - I B 145/05 - nicht zur Entscheidung angenommen hat, ausgeführt hat, ein Steuerpflichtiger könne, wenn eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung und finanzbehördliche Praxis zu einer bestimmten Steuerrechtsfrage bestehe, gegenüber einer rückwirkenden gesetzlichen Festschreibung dieser Rechtsanwendungspraxis grundsätzlich kein schutzwürdiges Vertrauen für sich reklamieren.
  • VG Köln, 16.06.2010 - 21 K 5193/08

    Zweitwohnungssteuerpflicht auch bei einer aus beruflichen Gründen gehaltenen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    In dem darin wiederum in Bezug genommenen Beschluss vom 28. April 2011 - 14 A 585/11 - hatte der Senat darüber hinaus den Hinweis im Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Juni 2010 - 21 K 5193/08 -, NRWE (dort Rn. 48, 49) aufgegriffen, dass sich den Satzungsmaterialien ein Wille zur lediglich einschränkenden Regelung gar nicht entnehmen lässt.
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 , BVerfGE 124, 199 (225 f.).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 2002 2 BvR 794/95 , BVerfGE 105, 135 (157).
  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Februar 1983 2 BvE 1 4/83 , BVerfGE 62, 1 (45); OVG NRW, Urteil vom 15. September 2004 15 A 4544/02 , NRWE Rn. 25 ff.
  • BFH, 13.04.2011 - II R 67/08

    Regelungsinhalt und Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 5 Buchst. c HmbZWStG

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 14 A 1211/11
    In diesem Zusammenhang belege das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. April 2011 - II R 67/08 -, dass es zwar nicht geboten, aber zulässig sein dürfte, eine Befreiungsvorschrift wie die des § 2 Abs. 6 ZwStS teleologisch zu reduzieren, auch wenn das Merkmal des überwiegenden Aufenthalts in der ursprünglichen Fassung des § 2 Abs. 6 ZwStS nicht genannt gewesen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - 15 A 4544/02

    Auslegungsgrundsätze; Vertretung sämtlicher Fraktionen in Ausschüssen

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